Weihnachtsgeschenke umtauschen
Rückgabe von Weihnachtsgeschenken: Was beim Umtausch von Geschenken zu beachten ist.
Viele Kunden glauben, sie hätten automatisch ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe von Weihnachtsgeschenken, die nicht gefallen oder nicht passen. Tatsache ist: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Der Umtausch ist eine freiwillige Serviceleistung des Händlers.
Umtausch von Weihnachtsgeschenken: Was Händler und Kunden beachten müssen
Viele Kunden glauben, sie hätten automatisch ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe von Waren, die nicht gefallen oder nicht passen. Tatsache ist: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Der Umtausch ist eine freiwillige Serviceleistung des Händlers.
Umtauschbedingungen: Was Händler festlegen können
Da der Umtausch auf Kulanzbasis erfolgt, können Händler die Bedingungen individuell festlegen. Diese Bedingungen werden häufig auf dem Kassenbon vermerkt oder direkt mit dem Kunden vereinbart. Typische Regelungen umfassen:
- Zeitliche Begrenzung: Umtausch oft nur innerhalb weniger Wochen möglich.
- Kassenbon-Pflicht: Der Originalkaufbeleg muss vorgelegt werden.
- Originalverpackung: Rückgabe oft nur mit unbeschädigter Verpackung erlaubt.
- Gutscheine statt Geld: Rückerstattungen erfolgen meist in Form eines Gutscheins.
- Wichtig: Gutscheine können zeitlich befristet sein – Kunden sollten darauf achten, diese rechtzeitig einzulösen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at