Andreas Ronacher mit Herbert Schurian und Olivia Konec-Ronacher.
Andreas Ronacher mit Herbert Schurian und Olivia Konec-Ronacher. © WKK/Schusser
Nachfolge

Vier The­men, die für Über­ge­ber wich­tig sind

Wir haben vier Themen aufgelistet, die Übergeber klären sollten.

21.04.2024 16:23 - Update am: 31.05.2024 10:08 von Ines Tebenszky
Lesezeit 2 Minuten

1. Per­sön­li­ches

Ist der Zeit­punkt der geplan­ten Über­ga­be bereits fixiert?
Was pas­siert in der Zeit danach?

2. Nach­fol­ger

Gibt es einen Nach­fol­ger inner­halb der Fami­lie?
Kom­men Mit­ar­bei­ter als Nach­fol­ger infra­ge?
Wur­den bereits Gesprä­che geführt?
Muss ein betriebs­frem­der Nach­fol­ger gesucht wer­den?

3. Über­ga­be

Wel­che Über­ga­be­form kommt für das Unter­neh­men infra­ge?
Wur­de der Nach­fol­ger bei ­Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Mit­arbeitern bereits ein­ge­führt?
Wur­den Ver­trä­ge bereits erstellt, geprüft, geän­dert oder gekün­digt? Wur­de die Abmel­dung des Gewer­be­scheins, der gewerb­li­chen ­Sozi­al­ver­si­che­rung, beim Finanz­amt, bei der Gebiets­kran­ken­kas­se (für Dienst­neh­mer), der Kraft­fahr­zeu­ge oder der Adress­da­ten ver­an­lasst?

4. All­ge­mei­nes

Ist die Haf­tung für über­nom­me­ne Ver­bind­lich­kei­ten gere­gelt?
Sind Gewähr­leis­tungs- und Garan­tie­an­sprü­che gere­gelt?
Sind die Pen­si­ons­an­tritts­mög­lich­kei­ten mit der Pen­si­ons­ver­si­che­rung abge­klärt?

Tipps

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