Fortzahlung im Urlaub: Was Arbeitgeber zahlen müssen.
Fortzahlung im Urlaub: Was Arbeitgeber zahlen müssen. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Urlaubs­ent­gelt: Was Arbeit­ge­ber zah­len müs­sen

Bekommt mein Mitarbeiter das gleiche Gehalt, obwohl er im Urlaub ist?

07.11.2024 08:12 - Update am: 07.11.2024 17:19 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Wäh­rend des Urlaubs ist der Arbeit­neh­mer zwar von sei­ner Arbeits­pflicht befreit, hat aber Anspruch auf das soge­nann­te Urlaubs­ent­gelt. Laut Gesetz darf der Arbeit­neh­mer durch die Inan­spruch­nah­me des Urlaubs kei­nen finan­zi­el­len Nach­teil erlei­den. Das bedeu­tet, dass er wäh­rend des Urlaubs das glei­che Gehalt erhält, als ob er gear­bei­tet hät­te.

Berech­nung und Höhe

Das Urlaubs­ent­gelt rich­tet sich nach dem soge­nann­ten Aus­falls­prin­zip. Es ent­spricht der Höhe des Ein­kom­mens, das der Arbeit­neh­mer erhal­ten hät­te, wenn er nor­mal gear­bei­tet hät­te. So bleibt der Urlaub bezahl­te Frei­zeit, ohne dass ein finan­zi­el­ler Nach­teil ent­steht.

Urlaubs­ent­gelt bei Akkord- und Stück­löh­nen

Für Arbeit­neh­mer, die leis­tungs­be­zo­ge­ne Ent­gelt­ar­ten wie Akkord­löh­ne, Stück­löh­ne oder Prä­mi­en erhal­ten, wird das Urlaubs­ent­gelt anders berech­net. Hier gilt der Durch­schnitts­ver­dienst der letz­ten 13 voll gear­bei­te­ten Wochen als Basis. Arbei­ten, die aus­nahms­wei­se geleis­tet wur­den, wer­den dabei nicht berück­sich­tigt.

Urlaubs­ent­gelt für Pro­vi­sio­nen und Über­stun­den

Arbeit­neh­mer, deren Gehalt aus Pro­vi­sio­nen besteht, erhal­ten für den Urlaub den Durch­schnitts­ver­dienst der ver­gan­ge­nen zwölf Mona­te. Auch Über­stun­den­pau­scha­len und ent­gan­ge­ne Über­stun­den wer­den in die Berech­nung des Urlaubs­ent­gelts ein­be­zo­gen.

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