Urlaubsentgelt: Was Arbeitgeber zahlen müssen
Bekommt mein Mitarbeiter das gleiche Gehalt, obwohl er im Urlaub ist?
Während des Urlaubs ist der Arbeitnehmer zwar von seiner Arbeitspflicht befreit, hat aber Anspruch auf das sogenannte Urlaubsentgelt. Laut Gesetz darf der Arbeitnehmer durch die Inanspruchnahme des Urlaubs keinen finanziellen Nachteil erleiden. Das bedeutet, dass er während des Urlaubs das gleiche Gehalt erhält, als ob er gearbeitet hätte.
Berechnung und Höhe
Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem sogenannten Ausfallsprinzip. Es entspricht der Höhe des Einkommens, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er normal gearbeitet hätte. So bleibt der Urlaub bezahlte Freizeit, ohne dass ein finanzieller Nachteil entsteht.
Urlaubsentgelt bei Akkord- und Stücklöhnen
Für Arbeitnehmer, die leistungsbezogene Entgeltarten wie Akkordlöhne, Stücklöhne oder Prämien erhalten, wird das Urlaubsentgelt anders berechnet. Hier gilt der Durchschnittsverdienst der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen als Basis. Arbeiten, die ausnahmsweise geleistet wurden, werden dabei nicht berücksichtigt.
Urlaubsentgelt für Provisionen und Überstunden
Arbeitnehmer, deren Gehalt aus Provisionen besteht, erhalten für den Urlaub den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate. Auch Überstundenpauschalen und entgangene Überstunden werden in die Berechnung des Urlaubsentgelts einbezogen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at