Welche Unterstützung bekommen Selbstständige bei langer Krankheit? © KW/KI generiert
Rat & Tat
Unterstützung
Unterstützung
bei langer Krankheit
Steht Selbstständigen eine Unterstützung bei langer Krankheit zu?
Selbstständige, die länger als 42 Tage durchgehend arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf eine Unterstützungsleistung. Diese gilt rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit und wird für maximal 20 Wochen bei derselben Krankheit gewährt. Die Leistung wird aus der gesetzlichen Pflichtversicherung bereitgestellt.
Wer hat Anspruch auf die Unterstützungsleistung?
Anspruchsberechtigt sind selbstständig Erwerbstätige, die aufgrund einer langwierigen Krankheit oder Unfallfolgen arbeitsunfähig sind und die:
- nach dem GSVG krankenversichert sind,
- deren persönliche Arbeitsleistung für den Betrieb essenziell ist,
- und die regelmäßig keine oder weniger als 25 Mitarbeiter (einschließlich Teilzeitkräfte) beschäftigen.
Mehr Infos
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Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at
Dieser Artikel ist in Ausgabe 17/24 erschienen.
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