Welche Unterstützung bekommen Selbstständige bei langer Krankheit?
Welche Unterstützung bekommen Selbstständige bei langer Krankheit? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Unter­stüt­zung
bei lan­ger Krank­heit

Steht Selbstständigen eine Unterstützung bei langer Krankheit zu?

09.09.2024 17:10 - Update am: 31.10.2024 17:25 von Claudia Blasi
Lesezeit 2 Minuten

Selbst­stän­di­ge, die län­ger als 42 Tage durch­ge­hend arbeits­un­fä­hig sind, haben Anspruch auf eine Unter­stüt­zungs­leis­tung. Die­se gilt rück­wir­kend ab dem vier­ten Tag der Arbeits­un­fä­hig­keit und wird für maxi­mal 20 Wochen bei der­sel­ben Krank­heit gewährt. Die Leis­tung wird aus der gesetz­li­chen Pflicht­ver­si­che­rung bereit­ge­stellt.

Wer hat Anspruch auf die Unter­stüt­zungs­leis­tung?

Anspruchs­be­rech­tigt sind selbst­stän­dig Erwerbs­tä­ti­ge, die auf­grund einer lang­wie­ri­gen Krank­heit oder Unfall­fol­gen arbeits­un­fä­hig sind und die:

  • nach dem GSVG kran­ken­ver­si­chert sind,
  • deren per­sön­li­che Arbeits­leis­tung für den Betrieb essen­zi­ell ist,
  • und die regel­mä­ßig kei­ne oder weni­ger als 25 Mit­ar­bei­ter (ein­schließ­lich Teil­zeit­kräf­te) beschäf­ti­gen.
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Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
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