
Selbstständig und schwanger
Was müssen Unternehmerinnen bei einer Schwangerschaft beachten?
Selbstständige erhalten während einer Betriebspause wegen Schwangerschaft Wochengeld, vorausgesetzt, sie sind mindestens sechs Monate durchgehend bei der SVS pflichtversichert. Der Wochengeldbezug ist auf den Zeitraum von acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt begrenzt. In dieser Zeit müssen, abgesehen von der Unfallversicherung, keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, und der Versicherungsschutz für Kranken- und Pensionsleistungen bleibt erhalten.
Vorteile der Betriebspause wegen Schwangerschaft
- Wochengeld:
Während der Ruhezeit des Gewerbes wird Wochengeld gezahlt, was eine finanzielle Absicherung bietet. - Sozialversicherungsbeiträge:
Selbstständige Schwangere müssen – abgesehen vom Beitrag zur Unfallversicherung – keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge zahlen. - Versicherungsschutz:
Über das Wochengeld sind Selbstständige weiterhin kranken- und pensionsversichert.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten und bei Frau in der Wirtschaft Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at