Reparaturbonus jetzt auch für Fahrräder
Seit 16. September kann man den Reparaturbonus für alle Fahrräder beantragen.
Seit dem 16. September können alle Privatpersonen in Österreich den Reparaturbonus für Fahrräder beantragen – jetzt auch für herkömmliche Fahrräder, nicht nur für E‑Bikes. Damit wird die Förderung für alle gängigen Fahrräder erweitert. Unternehmen, die zur Fahrradreparatur berechtigt sind, können sich als Partnerbetrieb registrieren, um ihren Kunden den Reparaturbonus anzubieten.
Förderungshöhe und Einlösebedingungen
Die Förderung deckt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, Wartung oder ein Service ab. Für einen Kostenvoranschlag beträgt die Förderung 30 Euro. Der Reparaturbonus kann auf der Website beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem registrierten Partnerbetrieb eingelöst werden.
Reparaturbonus: So funktioniert die Abwicklung
Beim Partnerbetrieb bezahlen Kunden zunächst den gesamten Rechnungsbetrag. Die Fördersumme wird dann direkt auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.