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Rat & Tat

Repa­ra­tur­bo­nus jetzt auch für Fahr­rä­der

Seit 16. September kann man den Reparaturbonus für alle Fahrräder beantragen.

04.10.2024 16:37 - Update am: 04.11.2024 17:26 von Claudia Blasi
Lesezeit 1 Minuten

Seit dem 16. Sep­tem­ber kön­nen alle Pri­vat­per­so­nen in Öster­reich den Repa­ra­tur­bo­nus für Fahr­rä­der bean­tra­gen – jetzt auch für her­kömm­li­che Fahr­rä­der, nicht nur für E‑Bikes. Damit wird die För­de­rung für alle gän­gi­gen Fahr­rä­der erwei­tert. Unter­neh­men, die zur Fahr­rad­re­pa­ra­tur berech­tigt sind, kön­nen sich als Part­ner­be­trieb regis­trie­ren, um ihren Kun­den den Repa­ra­tur­bo­nus anzu­bie­ten.

För­de­rungs­hö­he und Ein­lö­se­be­din­gun­gen

Die För­de­rung deckt 50 Pro­zent der Repa­ra­tur­kos­ten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Repa­ra­tur, War­tung oder ein Ser­vice ab. Für einen Kos­ten­vor­anschlag beträgt die För­de­rung 30 Euro. Der Repa­ra­tur­bo­nus kann auf der Web­site bean­tragt und inner­halb von drei Wochen bei einem regis­trier­ten Part­ner­be­trieb ein­ge­löst wer­den.

Repa­ra­tur­bo­nus: So funk­tio­niert die Abwick­lung

Beim Part­ner­be­trieb bezah­len Kun­den zunächst den gesam­ten Rech­nungs­be­trag. Die För­der­sum­me wird dann direkt auf das Bank­kon­to des Antrag­stel­lers über­wie­sen.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf der Web­site des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Kli­ma­schutz, Umwelt, Ener­gie, Mobi­li­tät, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie. 

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