Rehabilitationsgeld: Anspruch und Ende
Rehabilitationsgeld: Was ist das und wann erlischt der Anspruch?
Das Rehabilitationsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorübergehend arbeitsunfähig sind. Es dient dazu, während einer medizinischen Rehabilitation, wie stationären oder ambulanten Behandlungen in Reha-Einrichtungen und Vorsorgemaßnahmen, finanziell abgesichert zu sein. Ziel der Rehabilitation ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen zu stärken und ihnen eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen, sodass sie keine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit beanspruchen müssen.
Berufliche Rehabilitation und Umschulungsgeld
Neben den gesundheitlichen Maßnahmen zur Rehabilitation gibt es auch die Möglichkeit der beruflichen Rehabilitation. In solchen Fällen, bei denen eine Umschulung auf andere Berufe notwendig ist, wird das sogenannte Umschulungsgeld gezahlt.
Wann endet der Anspruch auf Rehabilitationsgeld?
Der Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung nach § 143a ASVG endet in bestimmten Fällen. Er erlischt, wenn der Betroffene eine (vorzeitige) Alterspension erhält oder die Voraussetzungen für den Bezug einer regulären Alterspension erfüllt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
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