Muss man Preise im Gastgewerbe speziell auszeichnen?
Muss man Preise im Gastgewerbe speziell auszeichnen? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Prei­se im
Gast­ge­wer­be

Wie muss man Preise im Gastgewerbe auszeichnen?

08.10.2024 11:44 - Update am: 30.10.2024 12:02 von Claudia Blasi
Lesezeit 2 Minuten

Gast­ge­wer­be­trei­ben­de haben Preis­ver­zeich­nis­se für die ange­bo­te­nen Spei­sen und Geträn­ke in aus­rei­chen­der Anzahl bereit­zu­hal­ten. Und jedem Gast vor der Ent­ge­gen­nah­me von Bestel­lun­gen und auf Ver­lan­gen bei der Abrech­nung vor­zu­le­gen. Für klei­ne­re Betrie­be gilt das nicht. Soweit die Gäs­te die Prei­se aus Preis­ver­zeich­nis­sen erse­hen kön­nen, die in den Gast­räu­men an leicht sicht­ba­rer Stel­le ange­bracht sind. Was unter „klei­ne­rer Betrieb“ zu ver­ste­hen ist, wird durch das Gesetz nicht näher aus­ge­führt. Es sind bei der Aus­le­gung daher die jewei­li­gen Umstän­de des Ein­zel­fal­les zu berück­sich­ti­gen.

Prei­se muss man zuord­nen kön­nen

Soweit Gast­ge­wer­be­be­trie­be in Selbst­be­die­nungs­form geführt wer­den, sind die Prei­se der zur Ent­nah­me durch die Gäs­te bereit­ge­hal­te­nen Spei­sen und Geträn­ke wie bei sicht­bar aus­ge­stell­ten Sach­gü­tern aus­zu­zeich­nen. Das heißt, sie müs­sen von einem durch­schnitt­lich auf­merk­sa­men Betrach­ter leicht les­bar und zuor­den­bar sein. Die Prei­se der übri­gen Spei­sen und Geträn­ke sind durch Preis­ver­zeich­nis­se, die an leicht sicht­ba­rer Stel­le anzu­brin­gen sind, aus­zu­zeich­nen.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

Zur Dienst­stel­len-Kon­takt­sei­te
Info-Icon
Die­ser Arti­kel ist in Aus­ga­be 19/24 erschie­nen.
Info-Icon
Ähn­li­che Arti­kel fin­den Sie in der Kate­go­rie: Ser­vice