Wenn Mitarbeiter Väter werden, gibt es einiges zu beachten.
Wenn Mitarbeiter Väter werden, gibt es einiges zu beachten. © KW/KI generiert
Rat & Tat

Mit­ar­bei­ter wer­den Väter

Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche stehen einem Vater zu?

22.10.2024 16:12 - Update am: 30.10.2024 11:54 von Claudia Blasi
Lesezeit 2 Minuten

Es besteht ein Rechts­an­spruch auf Frei­stel­lung des Vaters anläss­lich der Geburt sei­nes Kin­des. Der Arbeit­ge­ber kann somit die Inan­spruch­nah­me der Frei­stel­lung nicht ver­hin­dern oder ein­schrän­ken. Die Frei­stel­lung gebührt auf Ver­lan­gen des Vaters – unab­hän­gig vom Karenz­an­spruch – für den Zeit­raum von der Geburt des Kin­des bis zum Ablauf des Beschäf­ti­gungs­ver­bo­tes der Mut­ter. Der Anspruch besteht zum Zwe­cke der Kin­der­be­treu­ung für einen Monat, wenn der Vater mit dem Kind im gemein­sa­men Haus­halt lebt.

Kün­di­gungs­schutz auch für Väter

Der Papa­mo­nat kann frü­hes­tens mit dem auf die Geburt des Kin­des fol­gen­den Kalen­der­tag begin­nen. Für die Dau­er der Frei­stel­lung besteht kein Ent­gelt­an­spruch gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Mit dem Fami­li­en­zeit­bo­nus gibt es auch eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Zeit wäh­rend der Frei­stel­lung. Wäh­rend der Frei­stel­lung besteht ein beson­de­rer Kün­di­gungs- und Ent­las­sungs­schutz. Die­ser beginnt mit der Vor­ankün­di­gung, frü­hes­tens jedoch vier Mona­te vor dem errech­ne­ten Geburts­ter­min des Kin­des. Der Schutz endet vier Wochen nach dem Ende des Papa­monats.

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Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
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