Wann muss man einen neuen Mitarbeiter eigentlich bei der ÖGK anmelden?
Wann muss man einen neuen Mitarbeiter eigentlich bei der ÖGK anmelden? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Mit­ar­bei­ter
kor­rekt anmel­den

Wie lange hat man Zeit, um einen neuen Mitarbeiter bei der ÖGK anzumelden?

07.11.2024 08:29 - Update am: 07.11.2024 16:48 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, neue Mit­ar­bei­ter vor Dienst­an­tritt bei der Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kas­se (ÖGK) anzu­mel­den. Die­se Anmel­dung bei der Sozi­al­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und dient dazu, die Absi­che­rung der Arbeit­neh­mer zu gewähr­leis­ten. Die Anmel­dung muss vor dem ers­ten Arbeits­tag erfol­gen, damit es kei­ne recht­li­chen Pro­ble­me gibt.

Kon­se­quen­zen bei feh­len­der Anmel­dung

Wenn bei einer Kon­trol­le durch die Prüf­or­ga­ne des Bun­des oder der Sozi­al­ver­si­che­rung arbei­ten­de Per­so­nen ohne vor­he­ri­ge Anmel­dung ange­trof­fen wer­den, muss eine Anzei­ge bei der Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­de erstat­tet wer­den. Arbeit­ge­ber, die gegen die­se Anmel­de­pflicht ver­sto­ßen, ris­kie­ren Geld­stra­fen zwi­schen 730 und 2180 Euro pro nicht ange­mel­de­ter Per­son. Bei wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen kann die Stra­fe auf bis zu 5000 Euro pro Fall anstei­gen.

Recht­zei­tig han­deln und hohe Stra­fen ver­mei­den

Um hohe Buß­gel­der zu ver­mei­den, soll­ten Arbeit­ge­ber sicher­stel­len, dass alle Arbeit­neh­mer noch vor Arbeits­be­ginn bei der ÖGK gemel­det sind. So wer­den recht­li­che Kon­se­quen­zen ver­mie­den und gleich­zei­tig die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­si­che­rung der Mit­ar­bei­ter sicher­ge­stellt.

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Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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