Mitarbeiter
korrekt anmelden
Wie lange hat man Zeit, um einen neuen Mitarbeiter bei der ÖGK anzumelden?
Arbeitgeber sind verpflichtet, neue Mitarbeiter vor Dienstantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden. Diese Anmeldung bei der Sozialversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Anmeldung muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen, damit es keine rechtlichen Probleme gibt.
Konsequenzen bei fehlender Anmeldung
Wenn bei einer Kontrolle durch die Prüforgane des Bundes oder der Sozialversicherung arbeitende Personen ohne vorherige Anmeldung angetroffen werden, muss eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet werden. Arbeitgeber, die gegen diese Anmeldepflicht verstoßen, riskieren Geldstrafen zwischen 730 und 2180 Euro pro nicht angemeldeter Person. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe auf bis zu 5000 Euro pro Fall ansteigen.
Rechtzeitig handeln und hohe Strafen vermeiden
Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer noch vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK gemeldet sind. So werden rechtliche Konsequenzen vermieden und gleichzeitig die ordnungsgemäße Versicherung der Mitarbeiter sichergestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at