Meistertitel
für 14 neue Gewerbe
Novelle erlaubt Meistertitel für neue Gewerbe.
Seit vier Jahren können Fachkräfte den Meistertitel in amtliche Dokumente wie Reisepass oder Führerschein eintragen lassen und auch vor dem Namen führen. Bisher galt dies für 40 Handwerke, die eine Meisterprüfung erfordern. Doch eine Novelle der Gewerbeordnung erweitert dieses Recht auf 14 zusätzliche Gewerbe, in denen eine Befähigungsprüfung abgelegt wird, die in der Öffentlichkeit oft als Handwerke wahrgenommen werden.
Gewerbe, die künftig den Meistertitel führen dürfen
Zu den neu erfassten Gewerben zählen unter anderem Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Kontaktlinsenoptik, Kosmetik, Piercen und Tätowieren, Fußpflege, Massage, Bestattung, Vulkaniseur, Waffengewerbe und Sprengungsunternehmen. Zusätzlich können vier Branchen, die bisher bereits das Wort „Meister“ im Namen trugen – Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister und Holzbaumeister – den Titel offiziell eintragen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
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