Mit dem Innovations- und Forschungspreis ehrt der KWF verdiente Betriebe und Forschungseinrichtungen.
Mit dem Innovations- und Forschungspreis ehrt der KWF verdiente Betriebe und Forschungseinrichtungen. © KWF
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KWF holt inno­va­ti­ve Pro­jek­te vor den Vor­hang

Reichen Sie noch bis 30. Jänner 2025 zum Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten ein.

08.12.2024 14:17 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Der Inno­va­tions- und For­schungs­preis (IFP) des Lan­des Kärn­ten ist die höchs­te Aus­zeich­nung, die der Kärnt­ner Wirt­schafts­för­de­rungs Fonds (KWF) im Auf­trag des Lan­des Kärn­ten im Bereich Inno­va­ti­on und For­schung jähr­lich ver­gibt. Der Preis zollt jenen Men­schen und Unter­neh­men Respekt und Aner­ken­nung, die Zukünf­ti­ges erspü­ren und vor­den­ken, die heu­te gestal­ten, ent­wi­ckeln, erschlie­ßen, erfor­schen, erneu­ern und nicht zuletzt ent­schei­den, wel­che Wege wie beschrit­ten wer­den. Er wür­digt die Erneue­rungs­kraft, den Mut, die Ideen und Initia­ti­ven, die Tech­no­lo­gien, Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen sowie deren Ver­fah­ren und Rea­li­sie­run­gen.

F&E als Wett­be­werbs­vor­teil

„Der IFP ist für Unter­neh­men eine rie­si­ge Chan­ce, ihr Pro­dukt, ihr Ver­fah­ren oder ihre Dienstleis­tung einem brei­ten Publi­kum bekannt zu machen. Und um zu zei­gen, wel­che Inno­va­ti­ons­kraft am Stand­ort Kärn­ten herrscht“, hebt KWF-Vor­stand Dr. Roland Wald­ner her­vor. Bereits am Markt befind­li­che Inno­va­tio­nen von Unter­neh­men als Fol­ge von erfolg­reich abge­schlos­se­nen For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben kön­nen ein­ge­reicht wer­den. Auch For­schungs­ein­rich­tun­gen kön­nen (fast) abge­schlos­se­ne indus­trie­na­he F&E Pro­jek­te ein­rei­chen.

Fir­men­sitz in Kärn­ten

Wich­tig ist, dass sich ent­we­der der Fir­men­sitz oder die Betriebs­stät­te, aus der die Inno­va­ti­on kommt, in Kärn­ten befin­det. Eine hoch­ka­rä­ti­ge Fach­ju­ry ermit­telt die Preis­trä­ger in den Kate­go­rien Kleinst‑, Klein- und Mittel‑, Groß­un­ter­neh­men und For­schungs­ein­rich­tun­gen.

KWF ver­gibt Preis öffent­lich­keits­wirk­sam

Der Preis wird sehr öffent­lich­keits­wirk­sam ver­ge­ben und die inno­vie­ren­den Unter­neh­men wer­den mit ihren Pro­jek­ten in der brei­ten Öffent­lich­keit bekannt gemacht. Das Preis­geld beträgt für die Gewin­ner 10.000 Euro.

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