Kosten vor der Unternehmensgründung: Welche Ausgaben sind absetzbar?
Kosten vor der Unternehmensgründung: Welche Ausgaben sind absetzbar? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Kos­ten vor der
Unter­neh­mens­grün­dung

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gründungskosten: Welche Ausgaben sind absetzbar?

15.11.2024 17:18 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Kos­ten, die bereits vor der offi­zi­el­len Grün­dung anfal­len, sind als vor­weg­ge­nom­me­ne Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich abzugs­fä­hig, wenn ein kla­rer Bezug zum spä­te­ren Unter­neh­men besteht. Die­se Kos­ten müs­sen zudem nach­weis­lich für den Betrieb not­wen­dig sein.

Abzugs­fä­hi­ge Kos­ten vor der Grün­dung

Zu den steu­er­lich absetz­ba­ren Aus­ga­ben vor der Unter­neh­mens­grün­dung zäh­len ins­be­son­de­re:

  • Anschaf­fung von Wirt­schafts­gü­tern: Kos­ten für Maschi­nen, Büro­aus­stat­tung und ande­re not­wen­di­ge Betriebs­mit­tel.
  • Fahrt­kos­ten: Rei­se­kos­ten, die im Zusam­men­hang mit der Grün­dung ent­ste­hen.
  • Aus­bil­dungs­kos­ten: Auf­wen­dun­gen für rele­van­te Schu­lun­gen und Wei­ter­bil­dun­gen.
  • Bera­tungs­kos­ten: Hono­ra­re für juris­ti­sche oder betriebs­wirt­schaft­li­che Bera­tun­gen, die die Grün­dung unter­stüt­zen.

Pri­vat ange­schaff­te Wirt­schafts­gü­ter als Ein­la­gen

Wenn vor der Grün­dung pri­vat erwor­be­ne Wirt­schafts­gü­ter in das Unter­neh­men ein­ge­bracht wer­den, kön­nen die­se als Ein­la­gen zum soge­nann­ten Teil­wert – dem aktu­el­len Ver­kehrs­wert – ange­rech­net wer­den. Die­se Ein­la­gen bie­ten durch Abschrei­bun­gen steu­er­li­che Vor­tei­le im Unter­neh­mens­be­trieb.

Abschrei­bun­gen für ein­ge­leg­te Wirt­schafts­gü­ter

Im Rah­men der betrieb­li­chen Abschrei­bun­gen kön­nen ein­ge­leg­te Wirt­schafts­gü­ter steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Dies kann den steu­er­li­chen Vor­teil im Grün­dungs­jahr erhö­hen und die finan­zi­el­le Belas­tung sen­ken.

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Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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