Kosten vor der
Unternehmensgründung
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gründungskosten: Welche Ausgaben sind absetzbar?
Kosten, die bereits vor der offiziellen Gründung anfallen, sind als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig, wenn ein klarer Bezug zum späteren Unternehmen besteht. Diese Kosten müssen zudem nachweislich für den Betrieb notwendig sein.
Abzugsfähige Kosten vor der Gründung
Zu den steuerlich absetzbaren Ausgaben vor der Unternehmensgründung zählen insbesondere:
- Anschaffung von Wirtschaftsgütern: Kosten für Maschinen, Büroausstattung und andere notwendige Betriebsmittel.
- Fahrtkosten: Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen.
- Ausbildungskosten: Aufwendungen für relevante Schulungen und Weiterbildungen.
- Beratungskosten: Honorare für juristische oder betriebswirtschaftliche Beratungen, die die Gründung unterstützen.
Privat angeschaffte Wirtschaftsgüter als Einlagen
Wenn vor der Gründung privat erworbene Wirtschaftsgüter in das Unternehmen eingebracht werden, können diese als Einlagen zum sogenannten Teilwert – dem aktuellen Verkehrswert – angerechnet werden. Diese Einlagen bieten durch Abschreibungen steuerliche Vorteile im Unternehmensbetrieb.
Abschreibungen für eingelegte Wirtschaftsgüter
Im Rahmen der betrieblichen Abschreibungen können eingelegte Wirtschaftsgüter steuerlich geltend gemacht werden. Dies kann den steuerlichen Vorteil im Gründungsjahr erhöhen und die finanzielle Belastung senken.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at