Kann man seine Kosten für das Büro zuhause absetzen?
Kann man seine Kosten für das Büro zuhause absetzen? © KW/KI generiert
Rat & Tat

Kos­ten für das
Home­of­fice-Büro abset­zen

Wie und wann kann ich Kosten für mein Büro zu Hause absetzen?

08.10.2024 16:49 - Update am: 29.10.2024 16:54 von Claudia Blasi
Lesezeit 1 Minuten

Ver­wen­den Unter­neh­mer für die Aus­übung ihrer gewerb­li­chen Tätig­keit einen im Woh­nungs­ver­band gele­ge­nen Raum als Büro, sind die dies­be­züg­li­chen Kos­ten unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen steu­er­lich abzugs­fä­hig. Der Raum muss sich in der pri­va­ten Wohnung/im pri­va­ten Wohn­haus befin­den und den Mit­tel­punkt der gesam­ten betrieb­li­chen und beruf­li­chen Tätig­keit bil­den.

Büro muss ange­mes­sen sein

Die Beur­tei­lung, ob ein Arbeits­zim­mer den Tätig­keits­mit­tel­punkt dar­stellt, erfolgt berufs­bild­be­zo­gen. Bei Heim­buch­hal­tern wird der Mit­tel­punkt der Tätig­keit im Arbeits­zim­mer lie­gen, bei Frem­den­füh­rern typi­scher­wei­se außer­halb der Räum­lich­kei­ten. Liegt ein steu­er­lich aner­kann­tes Arbeits­zim­mer vor, kön­nen antei­li­ge Miet­kos­ten, Betriebs­kos­ten, Abschrei­bun­gen und Finan­zie­rungs­kos­ten sowie Kos­ten für Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de im Arbeits­zim­mer, wenn sie (nahe­zu) aus­schließ­lich beruf­lich benutzt wer­den und der Umfang der Tätig­keit sol­che Gegen­stän­de erfor­dert, abge­setzt wer­den.

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