Kosten für das
Homeoffice-Büro absetzen
Wie und wann kann ich Kosten für mein Büro zu Hause absetzen?
Verwenden Unternehmer für die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit einen im Wohnungsverband gelegenen Raum als Büro, sind die diesbezüglichen Kosten unter gewissen Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig. Der Raum muss sich in der privaten Wohnung/im privaten Wohnhaus befinden und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden.
Büro muss angemessen sein
Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, erfolgt berufsbildbezogen. Bei Heimbuchhaltern wird der Mittelpunkt der Tätigkeit im Arbeitszimmer liegen, bei Fremdenführern typischerweise außerhalb der Räumlichkeiten. Liegt ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vor, können anteilige Mietkosten, Betriebskosten, Abschreibungen und Finanzierungskosten sowie Kosten für Einrichtungsgegenstände im Arbeitszimmer, wenn sie (nahezu) ausschließlich beruflich benutzt werden und der Umfang der Tätigkeit solche Gegenstände erfordert, abgesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at