Im Sommer kann extreme Hitze die Arbeitsbedingungen erheblich beeinträchtigen. Doch können Arbeitnehmer die Installation einer Klimaanlage einfordern? Die Antwort lautet nein – es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Klimaanlagen. Dennoch sieht das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen treffen muss, um Mitarbeiter vor Belastungen durch Hitze zu schützen.
Hitze- und UV-Schutz am Arbeitsplatz: Evaluierung und Maßnahmen
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit Hitze und UV-Strahlung im Rahmen einer allgemeinen Arbeitsplatzevaluierung zu berücksichtigen. Die Arbeitsumgebung sollte für den menschlichen Organismus angemessene klimatische Verhältnisse bieten.
Vorgaben zur Raumtemperatur
Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass die Raumtemperatur bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie Büroarbeiten, zwischen 19 und 25 Grad liegen sollte. Falls eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden ist, sollte die Temperatur 25 Grad nicht überschreiten.
Alternative Maßnahmen zur Hitzeregulierung
Falls keine Klimaanlage vorhanden ist, muss der Arbeitgeber alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Raumtemperatur zu senken. Dazu zählen:
- Lüften in den Morgenstunden
- Beschattung der Fenster
- Bereitstellung von Standventilatoren
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at