Achtung beim Einwegpfand: Was Unternehmen und Konsumenten ab 2025 beachten müssen.
Achtung beim Einwegpfand: Was Unternehmen und Konsumenten ab 2025 beachten müssen. © KW/KI generiert
Pfandsystem 2025

Ein­weg­pfand ab 2025

Ab Jänner 2025 tritt in Österreich das Einwegpfandsystem für Kunststoffflaschen und Dosen in Kraft. Unternehmen und Konsumenten müssen sich auf wichtige Neuerungen einstellen.

02.12.2024 07:47 von Corina Thalhammer
Lesezeit 2 Minuten

Mit Jän­ner 2025 tritt in Öster­reich das neue Ein­weg­pfand­sys­tem in Kraft, das die Rück­ga­be und das Recy­cling von Kunst­stoff­fla­schen und Dosen ver­bes­sern soll. Hier sind die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zum Ein­weg­pfand für Unter­neh­men und Kon­su­men­ten.

Pflicht zur Pfand­ein­he­bung: Was ändert sich für Unter­neh­men?

Ab 2025 müs­sen alle Betrie­be, die Geträn­ke in Ein­weg-Kunst­stoff­fla­schen oder Alu­mi­ni­um­do­sen ver­kau­fen, ein Pfand von 25 Cent pro Gebin­de ein­he­ben. Gleich­zei­tig sind sie ver­pflich­tet, lee­re Fla­schen und Dosen zurück­zu­neh­men.

Alle pfand­pflich­ti­gen Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen sind mit einem spe­zi­el­len Recy­cling­lo­go ver­se­hen. Ver­pa­ckun­gen ohne die­ses Sym­bol wer­den wei­ter­hin wie gewohnt über den Gel­ben Sack oder die Gel­be Ton­ne ent­sorgt.

Wich­tig für Kon­su­men­ten: Kei­ne zer­drück­ten Gebin­de

Eine gro­ße Umstel­lung für vie­le Haus­hal­te wird die Hand­ha­bung der lee­ren Fla­schen und Dosen sein. Um eine Rück­ga­be über die Pfand­au­to­ma­ten zu gewähr­leis­ten, müs­sen die Gebin­de in ihrer ursprüng­li­chen Form blei­ben – sie dür­fen nicht zer­drückt wer­den.

Mehr Infos

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie im Sofort­ser­vice der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten.
Tele­fon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@​wkk.​or.​at

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