Einwegpfand ab 2025
Ab Jänner 2025 tritt in Österreich das Einwegpfandsystem für Kunststoffflaschen und Dosen in Kraft. Unternehmen und Konsumenten müssen sich auf wichtige Neuerungen einstellen.
Mit Jänner 2025 tritt in Österreich das neue Einwegpfandsystem in Kraft, das die Rückgabe und das Recycling von Kunststoffflaschen und Dosen verbessern soll. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Einwegpfand für Unternehmen und Konsumenten.
Pflicht zur Pfandeinhebung: Was ändert sich für Unternehmen?
Ab 2025 müssen alle Betriebe, die Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen oder Aluminiumdosen verkaufen, ein Pfand von 25 Cent pro Gebinde einheben. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, leere Flaschen und Dosen zurückzunehmen.
Kennzeichnung mit Recyclinglogo
Alle pfandpflichtigen Getränkeverpackungen sind mit einem speziellen Recyclinglogo versehen. Verpackungen ohne dieses Symbol werden weiterhin wie gewohnt über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgt.
Wichtig für Konsumenten: Keine zerdrückten Gebinde
Eine große Umstellung für viele Haushalte wird die Handhabung der leeren Flaschen und Dosen sein. Um eine Rückgabe über die Pfandautomaten zu gewährleisten, müssen die Gebinde in ihrer ursprünglichen Form bleiben – sie dürfen nicht zerdrückt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
Telefon: 05 90 90 4 DW 777,
E‑Mail: sofortservice@wkk.or.at