Für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Erweiterung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wurde in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz beschlossen. Das Gesetz tritt mit 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben. Das Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucher nach diesem Stichtag erbracht werden.
Beispiele für Barrierefreiheit
Vom Barrierefreiheitsgesetz erfasste Produkte sind zum Beispiel Computer, Mobiltelefone, Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten. Dienstleistungen, die barrierefrei sein müssen, sind etwa Apps, Websites, Web-Shops, Bankdienstleistungen, Online-Terminbuchungs-Tools, Websites, auf denen Abos oder Mitgliedschaften abgeschlossen oder auch Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sofortservice der Wirtschaftskammer Kärnten.
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